Aktuelles und Wissenswertes
Klimakleber
In einem Urteil vom
30. März 2023 hält das
Bundesgericht fest,
dass Klimaaktivisten sich nicht auf
achtenswerte Beweggründe berufen können:
Sobald gewalttätige Aktionen zu Sachbeschädigungen
oder zu einer Gefahr für die körperliche
Unversehrtheit Dritter führen, ist eine
Strafmilderung
ausgeschlossen, ebenso schon bei Störung des
Verkehrs
oder der öffentlichen Sicherheit. Der "ehrbare"
Charakter entfällt, wenn in einem demokratischen
Rechtsstaat Straftaten begangen werden. Auch die
Berufung auf zivilen
Ungehorsam entfällt damit.
Unlängst wurden Blockierer einer Brücke in Genf
wegen Nötigung und Störung des öffentlichen Verkehrs
verurteilt (Urteil vom 21. August 2025 (6B_112/2025)
Familienrecht Unterhalt
Der
Unterhalt
für ein mündiges Kind
in Ausbildung geht
dem Unterhalt für den (Ex-) Ehegatten nicht vor.
Daran
ändert das neue Unterhaltsrecht nichts.
Urteil Bundesgericht vom 2.2.2021: In Abänderung einer alten Praxis wird auch Frauen über 45 Jahren eine Erwerbstätigkeit zugemutet, soweit eine solche tatsächlich möglich ist. Die Befristung der persönlichen Unterhaltsbeiträge ist daher neu die Regel.
Urteil Bundesgericht vom 17.05.2023:
Für die Beurteilung, ob
eine Ehe als lebensprägend
zu qualifizieren ist und zu nachehelichem Unterhalt führt, sind die
individuell-konkreten Umstände des Einzelfalles
entscheidend.
Eine Geburt
bewirkt nicht automatisch eine lebensprägende Ehe,
sondern es ist zu prüfen, ob sie sich auf die
finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten
Elternteils ausgewirkt hat. Es sind nur Nachteile
relevant, die durch die Kinderbetreuung entstanden
sind und nicht durch den wirtschaftlich dem
betreuenden Elternteil zugedachten
Betreuungsunterhalt abgedeckt sind.
Urteil Bundesgericht vom 19.07.2023: Beim Unterhalt
für Kinder unverheirateter
Eltern unter alleiniger Obhut ist der
Ueberschuss des Unterhaltspflichtigen im
Verhältnis 2:1 auf den Unterhaltsschuldner und das
Kind aufzuteilen. Unter Umständen ist der Anteil
des Kindes betragsmässig zu begrenzen, weil sonst
indirekt der betreuende Elternteil
quersubventioniert wird.
der Überschuss im Verhältnis 2:1 auf den
Unterhaltsschuldner und das unterhaltsberechtigte
Kind aufzuteilen
bei der Unterhaltsfestsetzung für Kinder
unverheirateter Eltern, die unter Alleinobhut
stehen, der Überschuss im Verhältnis 2:1 auf
den Unterhaltsschuldner und das
unterhaltsberechtigte Kind aufzuteilen ist.
Gegebenenfalls ist der Überschussanteil des Kindes
betragsmässig zu begrenzen, um zu verhindern, dass
mit dem Überschuss indirekt der betreuende
Elternteil quersubventioniert wird.
bei der Unterhaltsfestsetzung für Kinder
unverheirateter Eltern, die unter Alleinobhut
stehen, der Überschuss im Verhältnis 2:1 auf
den Unterhaltsschuldner und das
unterhaltsberechtigte Kind aufzuteilen ist.
Gegebenenfalls ist der Überschussanteil des Kindes
betragsmässig zu begrenzen, um zu verhindern, dass
mit dem Überschuss indirekt der betreuende
Elternteil quersubventioniert wird.
bei der Unterhaltsfestsetzung für Kinder
unverheirateter Eltern, die unter Alleinobhut
stehen, der Überschuss im Verhältnis 2:1 auf
den Unterhaltsschuldner und das
unterhaltsberechtigte Kind aufzuteilen ist.
Gegebenenfalls ist der Überschussanteil des Kindes
betragsmässig zu begrenzen, um zu verhindern, dass
mit dem Überschuss indirekt der betreuende
Elternteil quersubventioniert wird.
Im
zur amtlichen Publikation vorgesehenen
Urteil 5A_668/2021
vom 19. Juli 2023 stellt das Bundesgericht
klar, dass bei der Unterhaltsfestsetzung für
Kinder unverheirateter Eltern, die unter
Alleinobhut stehen, der Überschuss im
Verhältnis 2:1 auf den Unterhaltsschuldner und das
unterhaltsberechtigte Kind aufzuteilen ist.
Gegebenenfalls ist der Überschussanteil des Kindes
betragsmässig zu begrenzen, um zu verhindern, dass
mit dem Überschuss indirekt der betreuende
Elternteil quersubventioniert wird.
Bei verheirateten
Eltern wird hingegen der Gesamtüberschuss
nach grossen und kleinen Köpfen aufgeteilt (40 %
je Elternteil bzw. 20 % Kind). Urteil
Bundesgericht
vom 14.06.2020: Können sich Eltern bei
gemeinsamer elterlicher Sorge nicht über die Impfung
der Kinder gegen Masern einigen, muss im Interesse des
Kindeswohls das Gericht oder die Kindesschutzbehörde entscheiden. Richtschnur für
den Entscheid ist dabei die Empfehlung des Bundesamtes
für Gesundheit zur Durchführung der Masernimpfung.
Gilt auch für andere
Kinderimpfungen und Covid-19...
Endlich
geklärt ist, wie Alimente
zu berechnen
sind:
Urteil Bundesgericht vom 2.2.2021: Künftig ist die Höhe aller Unterhaltsleistungen anhand der sogenannten zweistufigen Methode mit Überschussverteilung zu berechnen. Dabei wird zunächst das Gesamteinkommen der Eltern beziehungsweise der Ehegatten (gegebenenfalls auch der Kinder) ermittelt; anschliessend wird der Bedarf von allen Betroffenen festgelegt. Soweit die vorhandenen Mittel die (familienrechtlichen) Existenzminima übersteigen, ist der Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise zu verteilen. Bei ungenügenden Mitteln kommt an erster Stelle der Barunterhalt für die minderjährigen Kinder, anschliessend der Betreuungsunterhalt, sodann ein allfälliger ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten und zuletzt der Unterhalt für volljährige Kinder.
Urteil Bundesgericht vom 2.2.2021: Künftig ist die Höhe aller Unterhaltsleistungen anhand der sogenannten zweistufigen Methode mit Überschussverteilung zu berechnen. Dabei wird zunächst das Gesamteinkommen der Eltern beziehungsweise der Ehegatten (gegebenenfalls auch der Kinder) ermittelt; anschliessend wird der Bedarf von allen Betroffenen festgelegt. Soweit die vorhandenen Mittel die (familienrechtlichen) Existenzminima übersteigen, ist der Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise zu verteilen. Bei ungenügenden Mitteln kommt an erster Stelle der Barunterhalt für die minderjährigen Kinder, anschliessend der Betreuungsunterhalt, sodann ein allfälliger ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten und zuletzt der Unterhalt für volljährige Kinder.
Unterhaltsbeiträge sind grundsätzlich monatlich und im
voraus zu bezahlen. Das Monatsende stellt den "Verfalltag"
dar. Mit dessen Ablauf kommt der Unterhaltspflichtige
ohne Mahnung in Verzug und hat er
die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % zu bezahlen. Er
muss nicht jeden Monat betrieben werden.
Klienten mit
korrekt abgefassten Nebenfolgenvereinbarungen (Scheidungskonventionen)
werden in einer kurzen
Verhandlung bereits geschieden. Ich kann Ihnen mit
meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt
dabei helfen, schnell und günstig geschieden zu
werden.
Ein gemeinsames Sorgerecht kann nicht einfach mit der Behauptung gestörter Kommunikation aufgehoben werden, was das Bundesgericht unlängst einem glücklichen Klienten bestätigt hat.
Krankenkasse
Unter Fantasienamen wie "Gesundheitsvorsorge Schweiz", "Konsumentenzentrum"
oder "Forschungscenter Zürich" versuchen dubiose
Agenten, Leute mit Rabattversprechen o.ä. zum
Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Hände weg!
Solche Institutionen gibt es gar nicht. Vermittelt
werden teure Kassen, bei denen die Agenten hohe
Provisionen kassieren. Sollten Sie auf den Trick
hereingefallen sein, helfe ich Ihnen gerne.
Strassenverkehr
Das
Bundesgericht hat soeben die im Ausland umstrittene
Frage nach der Zulässigkeit von Beweis mittels privater
Dashcam bejaht.
Ausweisentzug / Verkehrsdelikt im Ausland
(22.08.2022):Nur
tatsächliche Ersttäter im Strassenverkehr können von der
Regelung profitieren, dass eine im Ausland verfügte
Dauer eines Führerausweisentzuges von den Schweizer
Behörden nicht überschritten werden darf.
Erfahrung zählt
Wie
wichtig Erfahrung ist, zeigt ein aktueller Fall: Ein
forscher junger Anwalt reicht ohne Einverständnis der
Ehefrau Scheidungsklage ein und verwechselt danach die
gerichtliche Trennung mit dem Eheschutzverfahren. Erst
nach Hinweis des Gerichts bemerkt er es, stellt aber
unzulässige Rechts-begehren. Das Ganze wird
seinen Klienten teuer zu stehen kommen...
Mehr lesen:
Wissenswert >
Erfahrung
zählt
- experience counts - expérience compte
experienţa
contează
- esperienza conte
Schuldbetreibung und
Inkasso
In der
Schweiz können ab Verfalltag bzw. erster
Mahnung 5
% Verzugszinsen
verlangt werden. Fremdwährungen sind bei Betreibung
zum Tageskurs umzurechnen. Massgebend ist der
jeweilige Verkaufskurs.
Sparen
Sie sich die Kosten für ein Inkassobüro,
die Sie in der Schweiz ohnehin nicht auf den Schuldner
abwälzen können: Nur Anwälten wird in
betreibungsrechtlichen Inzidenzstrei-tigkeiten eine
Parteientschädigung zugesprochen.
Hier finden
Sie Gratis - Vorlagen
für Betreibungen etc.:
Bezug von Ergänzungsleistungen ist kein Widerrufsgrund für Niederlassungsbewilligung
2.2.2023: Die konkrete Gefahr der Sozialhilfeabhängigkeit muss beim Entscheid noch andauern. Vorliegend bezog der Ausländer jedoch neu eine AHV-Rente mit Ergänzungsleistungen. Letztere gelten nicht als Sozialhilfen.
Anmerkung: Der Entscheid weckt Bedenken in Fällen, wo sich Leute kurz vor der Pensionierung ihre Pensionskassenguthaben auszahlen und "verschwinden" lassen und nach der Pensonierung Ergänzungsleistungen beziehen... Der Gesetzgeber sollte diese Lücke schliessen.
Unrechtmässiger Bezug von Sozialleistungen und Landesverweis
Unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe führt bei Deliktsbeträgen über Fr. 30'000.-- immer zu Landesverweis (dito bei Sozialhilfebetrug). Zwischen Fr. 3'000.-- und Fr. 30'000.-- ist aufgrund der konkreten Umstände zu entscheiden. Unter Fr. 3'000.-- liegt immer ein leichter Fall vor.